Messerverbot: Ausnahmen für ausstellende Unternehmen

Der Bundestag hat am 18. Oktober das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit“ verabschiedet. Eine zentrale Änderung betrifft den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum. Für das Ausstellen von Messern gelten weiterhin Ausnahmeregelungen.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
Read More

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.