Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung

Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
Read More

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.